Rechtsprechung
OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger Dienstenthebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Ermessensentscheidung über die Einbehaltung von Dienstbezügen bei vorläufiger Dienstenthebung; Mitwirkungspflicht eines Beamten für die Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse; Angemessenheit der Einbehaltung von Dienstbezügen (hier: ...
- Judicialis
ZPO § 850; ; ZPO § ... 850 c; ; SDG § 3; ; SDG § 38 Abs. 1; ; SDG § 38 Abs. 2; ; SDG § 63 Abs. 1 Satz 1; ; SDG § 63 Abs. 1 Satz 2; ; SDG § 63 Abs. 2; ; VwGO § 83 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17b Abs. 1 Satz 1; ; SGB XII § 28; ; SGB II § 20; ; SGB II § 20 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 26
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Andererseits darf die Einbehaltung jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu Existenz gefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16.04.1996 - 1 DB 6, 96 - m.w.N.; vom 06.02.1995 - 1 D 44.94- , Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 1; vom 16.02.2000 - 1 DB 21.99- und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 38 Abs. 2 SDG eingeräumten Ermessens, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Eckregelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 - vom 23.03 1995 - 1 DB 2, 95 - vom 09.07 1993 - 1 DB 11.93 - und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.
Für die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und damit für die Geltendmachung entsprechender Umstände trifft den Beamten bzw. die Beamtin im gegebenen Zusammenhang eine allgemeine Mitwirkungspflicht vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000 -1 DB 8/00 - zitiert nach Juris, welche hier durch die Anhörung vom 17.12.2008 zusätzlich aktiviert worden ist.
- OVG Saarland, 17.06.2009 - 6 B 289/09
Vorläufige Dienstenthebung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Aufnahme einer …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 17.06.2009 - 6 B 289/09 - zurückgewiesen. - BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten - …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Andererseits darf die Einbehaltung jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu Existenz gefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16.04.1996 - 1 DB 6, 96 - m.w.N.; vom 06.02.1995 - 1 D 44.94- , Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 1; vom 16.02.2000 - 1 DB 21.99- und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.
- OVG Saarland, 24.07.2007 - 7 B 313/07
Vorläufige Dienstenthebung eines Postzustellers - zur Prognose einer …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Sollte die Antragstellerin eine umfassende Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nachreichen, hätte der Antragsgegner zu prüfen, ob er seine Entscheidung über die Einbehaltung der Dienstbezüge ganz oder teilweise aufhebt (§ 38 Abs. 4 SDG) vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.07.2007 - 7 B 313/07 -. - BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
Alimentationsgemäßer Bedarf eines Beamten - Nach Einleitung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 38 Abs. 2 SDG eingeräumten Ermessens, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Eckregelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 - vom 23.03 1995 - 1 DB 2, 95 - vom 09.07 1993 - 1 DB 11.93 - und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris. - VG Saarlouis, 06.03.2009 - 7 L 23/09
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen eine Justizvollzugsbeamtin wegen einer …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Den Antrag der Antragstellerin auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 SDG hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 06.03.2009 - 7 L 23/09 - zurückgewiesen. - BVerwG, 09.06.1993 - 1 DB 11.93
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten - …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 38 Abs. 2 SDG eingeräumten Ermessens, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Eckregelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 - vom 23.03 1995 - 1 DB 2, 95 - vom 09.07 1993 - 1 DB 11.93 - und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris. - BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten …
Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Andererseits darf die Einbehaltung jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu Existenz gefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16.04.1996 - 1 DB 6, 96 - m.w.N.; vom 06.02.1995 - 1 D 44.94- , Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 1; vom 16.02.2000 - 1 DB 21.99- und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.
- VG Saarlouis, 17.09.2010 - 7 K 238/09
Entfernung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst bei erpresstem …
Ihre hiergegen gerichteten Aussetzungsanträge blieben ohne Erfolg (Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.03.2009 - 7 L 23/09 - und des Disziplinarsenats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.06.2009 - 6 B 289/09 - und vom 20.08.2009 - 6 B 360/09 -).Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 7 L 23/09, 7 L 378/09 (6 B 289/09, 6 B 360/09) und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen, insbesondere die Disziplinarakten und die Personalakte der Beklagten, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
- VGH Bayern, 03.03.2010 - 16a DA 10.146
Prüfungsumfang im Verfahren um die Einbehaltung von Bezügen
Die gegenläufige Praxis, wie sie in anderen Bundesländern angesichts der dortigen Gesetzesfassung geboten sein mag (vgl. z.B. SaarlOVG vom 20.8.2009 NVwZ-RR 2010, 26/27), findet weder im Wortlaut noch im Sinn und Zweck des Art. 39 und des Art. 61 BayDG eine Stütze. - VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG
Die gegenläufige Praxis, wie sie in anderen Bundesländern angesichts der dortigen Gesetzesfassung geboten sein mag (vgl. z.B. SaarlOVG vom 20.8.2009 NVwZ-RR 2010, 26/27), findet weder im Wortlaut noch im Sinn und Zweck des Art. 39 und des Art. 61 BayDG eine Stütze.